Neue Mindestlöhne Maler ab Mai 2017


Von:  Bundesverband - Reiner Löffler / 29.04.2017 / 08:00


Die neuen Branchen-Mindestlöhne 2017-21 sind allgemeinverbindlich ab 01. Mai 2017.


Höhe Mindestlöhne Maler

(1.Mai 2017 bis 30. April 2018) 

Mindestlohn 2
"Gelernte AN (Gesellen)"

West (inkl. Berlin)

13,10

Ost

11,85

Mindestlohn 1 "Ungelernte AN"
 

10,35

Alle anderen Löhne im Maler- und Lackiererhandwerk ändern sich zum 1.Mai 2017 nicht.

Nähere Informationen (Merkblätter, Grafiken) zu den Branchen-Mindestlöhnen Maler für angemeldete Mitgliedsbetriebe imMitgliederportal

Basisinformationen unter "Wissenswertes".


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